Sicherheitsüberprüfung an Schneidemaschinen
Als Werksvertretung führen wir Sicherheitsüberprüfungen an Wohlenberg- und Perfecta-Schneidemaschinen aller Generationen durch. Die Prüfung erfolgt nach Herstellerangaben gemäß DGUV Regel 100-500 Kap. 2.02 (vorher BGR 500).
Diese Sicherheitsüberprüfung ist von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben und muss alle 3 Jahre durchgeführt werden.
Gerne erinnern wir Sie rechtzeitig daran!
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